2026.10.11.

Sehr geehrter Herr Beling,
in Bezug auf Ihre Anfrage vom 2. Oktober antworten wir Ihnen wie folgt:

Im Grunde sind die verantwortlichen Personen die einzigen Personen, die „Schlüsselgewalt“ haben dürfen. Mit der Entnahme von Waffen und Munition und dem anschließenden Verschließen des Tresors gelten die allgemeinen Regelungen für die Nutzung des Schießstandes. Hier muss die Aufsicht gewährleistet sein, auch wenn die Aufsichtsperson nicht gleichzeitig eingetragene verantwortliche Person sein muss. Demnach dürfen Waffen und Munition erlaubnisfrei auf der Schießstätte zum vorübergehenden Schießen erworben werden (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 WaffG) und das Schießen ist zulässig (§ 12 Abs. 4 S. 1 WaffG). Hier macht es keinen Unterschied, ob sich Vereinsmitglieder oder Gäste auf dem Schießstand aufhalten und ob die Personen selbst über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Entscheidend ist, dass die Bestimmungen zur Nutzung der Schießstätte eingehalten werden.

Die dauerhafte Anwesenheit der verantwortlichen Person ist nicht ausdrücklich normiert. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Verantwortung ausgeübt werden kann, wenn Waffen/Munition in fremde Hände abgegeben werden und man sich durch Abwesenheit jeglicher Überwachungs- und Einflussmöglichkeit entzieht. Etwaige Verstöße würden in jedem Falle auch der verantwortlichen Person anzulasten sein. Es liegt daher in der Verantwortung der verantwortlichen Personen, den weisungsgebundenen Umgang zu regeln und nur Personen zu übertragen, die sie für hinreichend vertrauenswürdig und gewissenhaft halten und bei denen sie den ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition jederzeit gewährleistet sehen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Landkreis Waldeck-Frankenberg
FD Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung, Gewerbe, Sozialversicherung

 
 2026.10.10.
 
 
 2026.01.01.
Aufgrund der Lage unserer Schießanlage gilt auf der gesamten Anlage, einschließlich Parkplatz, ein Rauchverbot. Grundlage hierfür sind insbesondere § 8 Abs. 4 Hessisches Waldgesetz und § 15 Abs. 2 Hessisches Waldgesetz. Danach sind im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand Feuer (Grillen mit Holzkohle), offenes Licht sowie der unvorsichtige Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen unzulässig. Außerdem sind Handlungen zu unterlassen, die die Entstehung oder Ausbreitung von Waldbränden ermöglichen oder begünstigen.
Das Rauchverbot und Verbot für das Grillen mit Holzkohle ist daher auf unserer Anlage konsequent einzuhalten. Das gilt ausdrücklich auch für den Parkplatz oder zusätzlich ausgewiesene Parkmöglichkeiten.
Im Clubhaus und allen anderen Nebengebäuden besteht weiterhin Rauchverbot entsprechend HessNRSG.
Wir sind als Verein verpflichtet, Verstöße zu unterbinden. Personen, die gegen das Rauchverbot verstoßen, sind zu verwarnen. Bei wiederholtem Verstoß erfolgt ein Verweis vom Stand beziehungsweise von der Anlage, sowie Information an die Behörde.
Denkt bitte daran: Wollt ihr unsere Anlage noch lange besuchen wollen, haltet euch an die Vorgaben!Informationen zur Beitragsanpassung.pdf
 
 2026.06.26.  
 2026.01.01.  
 2025.02.12.  
2023.01.13.

Pedition gegen die Verschärfung des Waffenrechts!

Die BKA Bundeslagebilder zur Waffenkriminalität weisen jährlich einen zweistelligen prozentualen Rückgang der Waffenkriminalität in Deutschland aus. Und das, obwohl hier noch nicht mal zwischen dem viel erheblicheren illegalen Waffenbesitz und dem der Gesetzesänderung unterliegenden legalem Waffenbesitz unterschieden wird. Eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes macht aufgrund der sehr positiven Trendentwicklung keinen Sinn und schränkt damit nur unnötig weiter die Bürgerrechte ein.

 
2020.10.01.

Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG).

Generell sind nur noch die aktuellen Formulare mit Datum vom 23.09.2020 zu verwenden. Alle anderen werden vom Verband nicht anerkannt und zurück gesendet.
Hat jemand in der Corona-Ausfallzeit seine 18 Termine erreicht, kann er ohne Zeitverlust den Antrag zur Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG) stellen.
Hat jemand nur den einen Pflichttermin pro Monat, muss die Corona-Ausfallzeit angehangen werden. Das bedeutet, das diejenigen erst nach 13-15 Monaten, je nach persönlicher Ausfallzeit, ihren Antrag stellen können.

 
2020.09.20

Hallo Sportkameraden,

da immer wieder Fragen zu Transport von Waffen und Munition an uns herangetragen werden, hier das ausführliche Merkblatt dazu vom DSB.

 
2020.08.14.

Wenn eine Palette Munition nur für den Eigenbedarf ist, kann diese der Waffenbesitzer sicherlich erwerben. Eine Abgabe an andere Waffenbesitzer oder an einen Verein ist jedoch nicht zulässig, da hierfür eine Waffenhandelserlaubnis notwendig ist. Ich bitte dies so weiter zu kommunizieren und auf Ihrer Schießanlage zu beachten.
Wird die Munition nicht zum selbst bezahlten Preis weitergegeben, liegt zusätzlich der Verdacht der Steuerhinterziehung vor, was ebenso die Zuverlässigkeit in Frage stellt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Helmut Möller
Kreisausschuss Waldeck-Frankenberg
FD 7.1
Südring 2
34497 Korbach